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Zusammenfassung

Das Landesentwicklungsprogramm ist ein fach- und ressortübergreifender räumlicher Ordnungsrahmen der der Entwicklung des Landes Rheinland-Pfalz zugrunde liegt. Das Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) steht unter dem Titel „Herausforderungen erkennen - Nachhaltig handeln - Zukunft gestalten“. In dem Programm, das im Jahr 2008 in Kraft getreten ist, werden Themen wie die Daseinsvorsorge und die Entwicklung der Räume behandelt. Dabei wird vor allem auf die Herausforderungen des demografischen Wandels sowie der Globalisierung Bezug genommen.

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Zusammenfassung

Die Leitbilder formulieren die folgenden Handlungsfelder:

  • 1. Wettbewerbsfähigkeit stärken:
    • 1.1 Metropolregionen weiterentwickeln;
    • 1.2 Zusammenarbeit und Vernetzung von Räumen stärken;
    • 1.3 Räume mit besonderem strukturellen Handlungsbedarf unterstützen;
    • 1.4 Infrastrukturanbindung und Mobilität sichern;
  • 2. Daseinsvorsorge sichern:
    • 2.1 Zentrale-Orte-Systeme konsequent anwenden;
    • 2.2 Kooperationen ausbauen;
    • 2.3 Versorgung dünn besiedelter ländlicher Räume sichern;
    • 2.4 Erreichbarkeit sichern
  • 3. Raumnutzungen stärken und nachhaltig entwickeln:
    • 3.1 Räumliche Nutzungskonflikte minimieren;
    • 3.2. Großräumige Freiraumverbünde schaffen;
    • 3.3 Kulturlandschaften gestalten;
    • 3.4 Flächenneuinanspruchnahme reduzieren;
    • 3.5 Nutzung von Bodenschätzen und sonstige unterirdische Nutzungen nachhaltig steuern;
    • 3.6 Küsten- und Meeresräume nachhaltig nutzen
  • 4. Klimawandel und Energiewende gestalten:
    • 4.1 Räumliche Strukturen an den Klimawandel anpassen;
    • 4.2 Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze steuern