environnement

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Der Landesentwicklungsplan „Umwelt“ des Landes Saarland koordiniert die überörtlich relevanten Flächenansprüche. Als Ergebnis dieser Koordinierungsaufgabe legt der Plan Vorranggebiete zum Schutz der freien Landschaft und der Naturgüter, sowie zur räumlichen Verteilung sämtlicher Raumfunktionen- und Nutzungen fest. Auch Festlegungen zur räumlichen Verteilung der Verkehrs- sowie der punktuellen Infrastruktur sind Bestandteil des Landesentwicklungsplans „Umwelt“. Die Festlegungen werden verbindlich in Form von Zielen der Raumordnung festgelegt und können sowohl textlich als auch zeichnerisch im Landesentwicklungsplan verankert sein. Der Landesentwicklungsplan „Umwelt“ beabsichtigt eine ausgewogene Raumentwicklung, die einer nachhaltigen Entwicklung der Umwelt vorsieht und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt.

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Das ‘Center for Inter American and Border Studies (CIBS)’ ist zu einer Referenzgröße im Bereich der Grenzstudien geworden und stützt sich auf die Expertise seines eigenen Grenzgebiets. Abgesehen davon, dass es oftmals in den Blick gerät, wirft dieses Gebiet bedeutende Fragen auf in punkto Governance, Demographie und Migration, Zugang zu Bildung und Gesundheitswesen, Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung. Um auf all diese Herausforderungen einzugehen, entwickelte das Zentrum eine interdisziplinäre und speziell auf dieses Gebiet zugeschnittene Herangehensweise und erarbeitete sich so ein entsprechendes Fachwissen.

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Kompetenzen im Umweltbereich, die von staatlichen Behörden und von lokalen Behörden ausgeübt werden, sind in dem vorliegenden Artikel auf der Basis ausgewählter internationaler Übereinkommen und Erklärungen begründet. Dabei handelt es sich bei den betrachteten Texten um Ergebnisse bi- oder multilateraler Verhandlungen, die einen Kompromiss zwischen unterschiedlichen Positionen von Staaten darstellen, also den einzigen Subjekten internationalen Rechts. In dieser Eigenschaft sind die Staaten mehr oder weniger offen dafür, lokale Behörden an der Umsetzung internationaler Instrumente im Umweltbereich, die sie selbst schaffen, zu beteiligen. Dabei bezeichnet der Begriff « lokal » sämtliche zuständigen territorialen Ebenen unterhalb der staatlichen Ebene.

Der Begriff « nationale / staatliche Behörde » kann sowohl zentrale wie dezentrale staatliche Verwaltungen bezeichnen. Der Begriff « lokale Behörde » schließlich, ein generischer Begriff, der im Gegensatz zu den Behörden des souveränen Staates steht, lehnt sich an die Praxis des Rahmenabkommens zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit des Europarates an und zielt sowohl auf die Gebietskörperschaften nach französischem Modell als auch auf regionale Körperschaften mit gesetzgebender Befugnis, auf föderale Körperschaften und auf « local authorities » angelsächsischen Modells ab. Hierbei fällt die Tatsache auf, dass die traditionelle Form internationalen Rechts nach wie vor existiert, deren Modell vorsieht, dass staatliche Behörden das Monopol haben, wenn es darum geht, Übereinkommen nach ihrem Willen umzusetzen.