Grenzschließungen

Working Paper Vol. 12

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Working Paper 12
Zusammenfassung

Das Jahr 2020 hat auf vielfältige Weise scheinbare Gewissheiten infrage gestellt. Auf die Ausbreitung des Coronavirus reagierten die Nationalstaaten im globalen Maßstab in verschieden weitereichender Weise mit Freiheitsbeschränkungen und Grenzkontrollen und -schließungen. 35 Jahre nach der Unterzeichnung des Schengener Abkommens waren innerhalb der Europäischen Union erneut Binnengrenzkontrollen auf der Tagesordnung – mit unterschiedlichen Auswirkungen auf Grenzregionen. Basierend auf einer qualitativen Inhaltsanalyse der Berichterstattung der Saarbrücker Zeitung im Frühjahr 2020 zeigt das Working Paper aus der Perspektive der konstruktivistisch argumentierenden Border Studies zentrale Diskussionsprozesse mit einem räumlichen Fokus auf den grenzüberschreitenden Kooperationsraum der Großregion. Dabei überwiegen die Berichte zur Sicherung von Grenzübergängen gegenüber denen über erneute Grenzöffnungen, was als Hinweis darauf verstanden werden kann, dass die Grenzschließungen eine unerwartete Zäsur mit großen Auswirkungen auf die Bewohner*innen, vor allem die grenzüberschreitenden Pendler*innen, darstellten. Die Akteure forderten als Konsequenz einen deutlichen Ausbau grenzüberschreitender Kommunikation und Kooperation.

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Zusammenfassung

Grenzkontrollen und -schließungen sind ein bereits in der Vergangenheit genutztes Mittel, um Epidemien zu bekämpfen. Sie lassen sich auf Bestreben eines einzelnen Staates umsetzen, jedoch wurde ihre Wirksamkeit wissenschaftlich noch nicht überzeugend nachgewiesen. 2020 griffen viele Länder zu diesem Mittel, um die COVID-19-Epidemie zu bekämpfen, oft bereits bevor sie entsprechende politische Maßnahmen im eigenen Land ergriffen hatten. In solchen Fällen lässt sich die Reaktionsschnelligkeit der betreffenden Länder auf frühere politische Maßnahmen zurückführen, die sich auf die Stärkung der äußeren Grenzen stützten, um so das Sicherheits- und Zugehörigkeitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Eine solche Tendenz steht jedoch im Widerspruch zur Umsetzung einer wirksamen öffentlichen Gesundheitspolitik.