Der Bericht gelangt im Wesentlichen zu dem Schluss, dass sich zwei Wege anbieten: Der erste besteht darin, dass der Provinz Limburg (oder allgemein niederländische Grenzprovinzen) für die Anwendung von multi- oder binationalen Instrumenten auf der Benelux- oder EU-Ebene eine spezifische Rolle zugewiesen wird. Dies könnte eine entscheidende Rolle im Zusammenhang mit dem zur Debatte stehenden EU-Instrument (ECBM) spielen.
Die zweite Option bestünde in der Schaffung eines spezifischen nationalen rechtlichen Instruments, das die Provinz Limburg (und alle Grenzprovinzen) in die Lage versetzen würde, die niederländische Gesetzgebung im Hinblick auf grenzbezogene Hindernisse anzupassen.