L’intérim transfrontalier : les marges de l’emploi aux marges des territoires
L’intérim transfrontalier : les marges de l’emploi aux marges des territoires
Dieser Artikel beschäftigt sich mit den Praktiken der grenzüberschreitenden Leiharbeit, eine grenzüberschreitenden Form der Erwerbstätigkeit, die drei durch eine oder mehrere Grenzen voneinander getrennte Akteure (ein_e Beschäftige_r, eine Überlassungsagentur und eine Nutzerfirma) in Verbindung miteinander setzt.
Innerhalb der Großregion Saar-Lor-Lux wird die Entwicklung der grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit stets von einer Diversifizierung der Beschäftigungsformen begleitet, wie beispielsweise der grenzüberschreitenden Leiharbeit. Zeitarbeitsunternehmen haben sich als neue Arbeitsvermittler in diesem Grenzraum etabliert und befördern dort die Entwicklung besonderer Beschäftigungsformen. Dabei ziehen sie Vorteile aus den verschiedenen Sozial- und Finanzrechtssystemen zwischen Ländern und tragen somit zu einer Selektion der grenznahen Arbeitskräfte bei.
Dieser Artikel geht als Publikation aus den XIV. Journées internationales de Sociologie du Travail (JIST) hervor, die am 17., 18. und 19. Juni 2014 unter dem Thema der Grenzen von Beschäftigung und Arbeit in Lille stattfanden. Er ist das Ergebnis einer langen universitären Forschungsarbeit von zwei Wissenschaftler_innen der Universität Luxemburg und der Universität Lothringen (Isabelle Pigeron-Piroth und Rachid Belkacem). Das Forschungspapier stützt sich auf die theoretischen Ergebnisse einer Doktorarbeit in den Wirtschaftswissenschaften von Rachid Belkacem, die im Januar 1997 in Paris verteidigt wurde. Diese Doktorarbeit ist im Mai 1998 bei l’Harmattan unter dem Titel „Die Institutionalisierung der Leiharbeit in Frankreich und Deutschland. Eine empirische und theoretische Studie“ [« Institutionnalisation du travail intérimaire en France et en Allemagne : une étude empirique et théorique »] in der Reihe « Logiques économiques » erschienen.
In diesem Artikel wird die grenzüberschreitende Leiharbeit als Form der Erwerbstätigkeit am Rande der Normen der unbefristeten Beschäftigung definiert. Sie setzt drei durch eine oder mehrere Grenzen voneinander getrennte Akteure (Arbeiter_innen, Zeitarbeitsunternehmen und Nutzerfirma) miteinander in Verbindung. Dieses Forschungspapier stellt die in Verbindung mit dieser besonderen Arbeitsform stehenden Praktiken in Frage. Die Ausführungen stützen sich auf die Ergebnisse zweier Auftragsforschungen. Die erste Studie 2006-2007 befasste sich mit der Rolle der Leiharbeitsunternehmen in der Regulierung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes (EURES 2006-2007-Programm). Die zweite Studie 2014-2015 widmete sich den Überlassungspraktiken für Beschäftigte in der Europäischen Union, ihrer Bedeutung, ihren Formen und den Herausforderungen der grenzüberschreitenden Leiharbeit, insbesondere in der Großregion Saar-Lor-Lux (Forschungsprogramm im Rahmen der Zielagentur FO-IRES Nr. 2014-03, Paris).
Der Artikel gliedert sich in drei Abschnitte. Er beginnt mit einer Definition des Gegenstandes und des theoretischen Analyserahmens, wobei er sich auf die Arbeiten stützt, die im Zusammenhang mit Leiharbeit stehen. In einem zweiten Teil wird die Entwicklung der Leiharbeit im spezifischen Kontext der Großregion Saar-Lor-Lux analysiert. In einem dritten Teil findet schließlich eine Analyse der Praktiken statt, die in Verbindung mit den Mobilisierungsprozessen und der Bereitstellung der Arbeitskräfte in den Nutzerfirmen in diesem Grenzraum stehen.
Das Hauptergebnis dieses Artikels ist es, die sozioökonomischen Charakteristika einer wenig bekannten, aber sich im Aufwind befindenden Form der Grenzarbeit herauszustreichen. Der Artikel zeigt, wie die Entwicklung der grenzüberschreitenden Leiharbeit durch drei Hauptprozesse ermöglicht wird. Der erste Prozess betrifft den spezifischen geographischen Kontext durch kontrastierende wirtschaftliche und soziale Entwicklungsdynamiken auf beiden Seiten der Grenzen. Der zweite Prozess steht in Relation mit dem Aufkommen neuer Praktiken von Akteuren des Workforce-Managements. Der dritte und letzte Prozess schließlich charakterisiert die juristische Standardisierung dieser Praktiken durch die Definition gesetzlicher Regeln und durch bilaterale Abkommen zwischen Ländern. Diese haben einen Kontext der Arbeitnehmerfreizügigkeit im europäischen Raum gefördert. Durch diesen Fluss des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes haben sich die Leiharbeitsfirmen als neue Arbeitsvermittler für territoriales Workforce-Management etabliert. Sie erfüllen dadurch die klassischen Funktionen der Sortierung und Auswahl der grenzüberschreitenden Arbeitnehmer entsprechend der quantitativen und qualitativen Bedarfe der Nutzungsfirmen auf beiden Seiten der Grenze. Sie bieten dadurch Lösungen für klassische Probleme im Workforce-Management (Abwesenheitszeiten, Arbeitsflexibilität, Beschäftigungen auf Probe, etc.). In diesem Kontext des Bedarfs an Qualifikationen und Arbeitskräften in einigen Gebieten (in Luxemburg) und Überschüssen in anderen (in Lothringen) tragen sie zur Regulierung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes bei. Aber sie erfüllen auch sehr einzigartige Funktionen, die auf die erheblichen Unterschiede in der Sozial- und Steuergesetzgebung zwischen den Ländern zurückzuführen sind. Sie fördern ein Arbeitskostenmanagement durch die Überlassung von Arbeitnehmern. Durch dieses System können die Nutzerfirmen von vergleichsweise niedrigeren Lohnkosten profitieren und die grenzüberschreitende Leiharbeit opportunistisch durch Überlassungen nutzen. Der Fall des Lothringers, der bei einem Leiharbeitsunternehmen in Luxemburg anheuert und für einen Auftrag nach Lothringen entsandt wird, ist dafür ein Beispiel. Dennoch sind diese Überlassungspraktiken in den letzten Jahren seit der Änderung der europäischen Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ((CE) 883/2004) stärker reguliert.
Université de Lorraine und Universität Luxemburg
Rachid - Belkacem - Université de Lorraine
Isabelle Pigeron-Piroth - Universität Luxemburg
DOI: 10.3917/rfse.017.0043
ISSN:1966-6608
E-ISSN:2104-3833