In der Großregion SaarLorLux wurde zwischen Luxemburg und Lothringen die Entwicklung der grenzüberschreitenden Beschäftigung von atypischen Formen der Entsendung von Arbeitnehmern begleitet. Dieser Artikel konzentriert sich auf die grenzüberschreitende Entsendung von Zeitarbeitern aus Luxemburg nach Lothringen. Er zeigt, dass es nicht selten der Fall ist, dass französische Staatsbürger als Zeitarbeiter von luxemburgischen Agenturen nach Lothringen entsendet werden, manchmal nicht weit von ihrem Wohnsitz entfernt. Dieses Dokument ist in drei Teile gegliedert. Es stellt zunächst die wichtigsten sozioökonomischen Dimensionen dieser Entsendungspraktiken vor. Dann zeigt es, wie die unterschiedliche wirtschaftliche Dynamik und soziale und steuerliche Gesetzgebung von einem Land zum anderen zur Entwicklung der grenzüberschreitenden Mobilität (wozu auch die Entsendung von Arbeitskräften zählt) beigetragen hat. Schließlich stellt es die aktuellen Elemente der Debatte über die Entsendung aus der Sicht der lokalen Vertreter der luxemburgischen Zeitarbeitsagenturen, der Gewerkschaftsvertreter und der Verantwortlichen der französischen Arbeitsinspektion vor. Die Zeitarbeitsagenturen in Luxemburg spielen somit eine bestimmende Rolle für Luxemburg und Lothringen. Sie nutzen im Auftrag der Unternehmen in Lothringen die unterschiedlichen Steuer- und Sozialgesetzgebungen. Sie machen somit die Nutzung von Zeitarbeitern von luxemburgischen Agenturen günstiger als die Nutzung der Zeitarbeiter aus Lothringen. Es handelt sich um qualifizierte Arbeitskräfte in den Bereichen Industrie und Bauwesen. Sie werden für relativ lange und dauerhafte Aufgaben entsendet. Außerdem sind dies Arbeiter, die seit Langem für die luxemburgischen Agenturen arbeiten. Die unterschiedlichen Niveaus, Arbeitgeberkosten, Sozialleistungen und Löhne sind die Grundlage für die Entwicklung solcher Praktiken. Diese Praktiken sind laut den Verantwortlichen der Zeitarbeitsunternehmen legal, werden jedoch von den Gewerkschaften und Angestellten in Lothringen sehr kritisch gesehen. Für die Arbeitsinspektoren werden sie zudem aufgrund unzureichender Mittel nicht genügend kontrolliert.
Innerhalb der Großregion Saar-Lor-Lux wird die Entwicklung der grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit stets von einer Diversifizierung der Beschäftigungsformen begleitet, wie beispielsweise der grenzüberschreitenden Leiharbeit. Zeitarbeitsunternehmen haben sich als neue Arbeitsvermittler in diesem Grenzraum etabliert und befördern dort die Entwicklung besonderer Beschäftigungsformen. Dabei ziehen sie Vorteile aus den verschiedenen Sozial- und Finanzrechtssystemen zwischen den Ländern und tragen somit zu einer Selektion der grenznahen Arbeitskräfte bei. Die überlassenen Leiharbeiter_innen sind relativ gut ausgebildet, qualifiziert und werden von den Leiharbeitsfirmen beschäftigt. Während die befristete Entsendung von Arbeitnehmern zwar ein klassisches Mittel der Arbeitsflexibilität darstellt und es ermöglicht, auf dem Gebiet fehlende Qualifikationen heranzuziehen, so ist sie jedoch gleichzeitig ein Instrument Management der unterschiedlichen Lohnkosten auf beiden Seiten der Grenze. Diese grenzüberschreitenden Überlassungspraktiken bergen jedoch in großem Umfang das Risiko, einen Prozess der Deterritorialisierung nationaler Regelsysteme zu fördern, die die nationalen Reglementierungssysteme in den Bereichen Steuern und Sozialschutz innerhalb der Großregion miteinander in Konkurrenz bringt.