Plan de développement régional

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Zusammenfassung

Der Landesentwicklungsplan „Umwelt“ des Landes Saarland koordiniert die überörtlich relevanten Flächenansprüche. Als Ergebnis dieser Koordinierungsaufgabe legt der Plan Vorranggebiete zum Schutz der freien Landschaft und der Naturgüter, sowie zur räumlichen Verteilung sämtlicher Raumfunktionen- und Nutzungen fest. Auch Festlegungen zur räumlichen Verteilung der Verkehrs- sowie der punktuellen Infrastruktur sind Bestandteil des Landesentwicklungsplans „Umwelt“. Die Festlegungen werden verbindlich in Form von Zielen der Raumordnung festgelegt und können sowohl textlich als auch zeichnerisch im Landesentwicklungsplan verankert sein. Der Landesentwicklungsplan „Umwelt“ beabsichtigt eine ausgewogene Raumentwicklung, die einer nachhaltigen Entwicklung der Umwelt vorsieht und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt.

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Zusammenfassung

Der Landesentwicklungsplan „Siedlung“ des Landes Saarland hat die Koordinierung verschiedenster Raumnutzungsansprüche zur Aufgabe. Diese Ansprüche an den Raum gilt es hinsichtlich deren überörtlichen Relevanz untereinander abzuwägen und bestimmte Raumfunktionen durch die Landesplanung zu sichern. Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden im Landesentwicklungsplan „Siedlung“ des Saarlands Ziele und Grundsätze festgelegt, die die siedlungsstrukturelle Entwicklung betreffen oder diese tangieren. Neben textlichen Festlegungen hierzu, beinhaltet auch eine zeichnerische Karte des Landesentwicklungsplans „Siedlung“ Festlegungen der Raumordnung. Der Landesentwicklungsplan „Siedlung“ des Saarlands stellt ein landesweiter Raumordnungsplan dar, welcher auf die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der künftigen Siedlungsentwicklung des Landes abzielt.