Zukunftsfähigkeit grenzüberschreitender Zusammenarbeit
Die UniGR-CBS-Kolleginnen des Fachgebiets Internationale Planungssysteme der Technischen Universität Kaiserslautern initiierten und leiteten von 2014-2016 die Arbeitsgruppe „Border Futures – Zukunftsfähigkeit Grenzüberschreitender Kooperation“ der Landesarbeitsgemeinschaft Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland der Akademie für Raum- und Landesplanung (ARL) zusammen mit Andrea Hartz von der agl Hartz ⋅ Saad ⋅ Wendl.
Ziel der Arbeitsgruppe war es, die Thematik der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Lichte aktueller Erkenntnisse der planungsrelevanten Grenzraumforschung im europäischen Kontext zu beleuchten. Die Ergebnisse sollten zum einen für die Grenzräume im Gebiet der Landesarbeitsgemeinschaft Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland nutzbar gemacht werden. Zum anderen sollten die Erfahrungen der grenzüberschreitenden Praxis in die Fachdiskussion zur Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eingebracht werden.
Zur Arbeitsgruppe zählten Mitglieder der ARL-Landesarbeitsgemeinschaft Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland und zusätzliche Vertreter_innen aus Wissenschaft und Praxis (aus den betreffenden Grenzräumen). Darunter befanden sich sechs Mitglieder des UniGR-Center for Border Studies.
Die Projektergebnisse wurden in der Reihe der Jahresberichte der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hannover) in Open Access veröffentlicht. Die Publikation beschäftigt sich mit der Zukunftsfähigkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in vier Bereichen:
- Entwicklungspfade, theoretische Ankerpunkte sowie Herausforderungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- Strategien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Kontext einer integrativen Raumentwicklung
- Der Grenzraum als Lebensraum
- Aktuelle Aktionsfelder der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Bibliographische Angaben
Karina Pallagst / Andrea Hartz / Beate Caesar (Hrsg.) (2018): Border Futures – Zukunft Grenze – Avenir Frontière. Zukunftsfähigkeit grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Arbeitsberichte der ARL 20.
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