displaced Ukrainians

Working Paper Vol. 33

Visuel
Working Paper 33
Zusammenfassung

Der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt der Großregion beruht auf einem Rechtsstatus, der sich aus einer tatsächlichen Situation ergibt, keines Verwaltungsakts bedarf und Unionsbürger:innen zusteht. Als der Arbeits- und Fachkräftemangel in allen vier Teilgebieten gleichzeitig auftrat, verlagerte sich die Nachfrage auf Drittstaatsangehörige und vor allem auf vertriebene Ukrainer:innen, von denen 4,4 Millionen in der Europäischen Union vorübergehenden Schutz genießen. Für sie beruht dieselbe Beschäftigung nicht auf einem Recht, sondern auf einer Erlaubnis. Dieses Working Paper begründet diese Kategorie als eigenständiges Rechtsobjekt, bezeichnet sie als erlaubnispflichtige Grenzgänger:innenbeschäftigung und untersucht sie in Luxemburg, Deutschland, Belgien und Frankreich. Der Schutz eines Mitgliedstaats eröffnet nur dessen eigenen Arbeitsmarkt; der benachbarte erfordert eine gesonderte nationale Erlaubnis. 2024 erteilte Luxemburg 321 solcher Ersterlaubnisse. Die Daten legen nahe, dass das Verfahren ein erhebliches Hindernis darstellt und dass Integration von der Übertragbarkeit der Zugangsrechte abhängt.